In vigore al

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In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 3. Mai 2016, Nr. 470
Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für den Tierschutz

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4. Einreichung der Anträge

1. Die Beitragsanträge werden beim Landestierärztlichen Dienst des Landes Südtirol persönlich oder per Einschreiben innerhalb der Ausschlussfrist des 31. März des Jahres eingereicht, für das der Beitrag beantragt wird. Bei Einreichung per Einschreiben gilt das Datum des Poststempels. Die Anträge können gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften auch über Fax oder elektronisch übermittelt werden.

2. Der Antrag ist unter Verwendung der bereitgestellten Vordrucke zu stellen.

3. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

a) eine originalgetreue Kopie der Satzung und des Gründungsaktes der Organisation, falls der Antrag zum ersten Mal gestellt wird oder diese Akte geändert oder ergänzt wurden,

b) ein kurzer Bericht über die Tätigkeiten im Vorjahr,

c) eine kurze Vorschau über die im laufenden Jahr geplante Tätigkeit und der entsprechende Ausgabenvoranschlag,

d) ein Finanzierungsplan, in dem die Einnahmen, getrennt nach Posten, und eine detaillierte Aufstellung der Ausgaben, getrennt nach Posten, angeführt sind,

e) die Übersicht der Abschlussrechnung der Organisation für das Jahr vor jenem, für das der Beitrag beantragt wird.