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In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 5. April 2016, Nr. 349
Kriterien für die Gewährung von Förderungen aus dem Landschaftsfonds

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1. Die beigefügten Kriterien für die Gewährung von Förderungen aus dem Landschaftsfonds, welche integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bilden, sind genehmigt und werden im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino-Südtirol veröffentlicht. Sie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

2. Die mit diesem Beschluss genehmigten Kriterien werden auf jene Fördergesuche angewandt, die nach Inkrafttreten dieses Beschlusses vorgelegt werden.

3. Für das Jahr 2016 wird die unter Punkt 4 Absatz 1 der Kriterien vorgesehene Frist für die Einreichung der Gesuche bis zum 31. Mai 2016 verlängert. In den Folgejahren gilt der in den Kriterien vorgesehene Termin vom 31. März des jeweiligen Jahres.