In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 30/06/2015

Beschluss vom 9. Juni 2015, Nr. 699
Kriterien betreffend die Ausführung der Praktika im Rahmen der Tätigkeiten zur sozialen Wiedereingliederung von Personen, die von den Sozialdiensten betreut werden

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Art. 5
Tutorin/Tutor und Bezugsperson

1. Der Träger beauftragt eine Tutorin/einen Tutor, welche/welcher das Praktikum organisiert und dessen Durchführung überwacht und insbesondere überprüft, ob die festgelegten Praktikumsziele erreicht werden und ob das Praktikum unter Beachtung der vorliegenden Kriterien durchgeführt wird.

2. Die aufnehmende Einrichtung beauftragt die Bezugsperson, welche die Praktikantin/den Praktikanten vor Ort unterstützt. Diese Bezugsperson begleitet die Praktikantin/den Praktikanten in der Einführungsphase, weist die für das Praktikum vorgesehenen Tätigkeiten zu und ist erste Ansprechperson bei eventuellen Schwierigkeiten.

3. Die Tutorin/Der Tutor des Trägers und die Bezugsperson der aufnehmenden Einrichtung arbeiten eng zusammen, damit das Praktikum erfolgreich absolviert werden kann.