1. Alle „Einrichtungen mit Rechtssitz in Südtirol, welche Tätigkeiten laut Artikel 1, Absatz 3 ausüben, können ein Beitragsgesuch einreichen.
2. Das Ansuchen um einen Beitrag für die Tätigkeit im jeweiligen Geschäftsjahr muss, versehen mit der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters der Einrichtung bis zum 31. Jänner eines jeden Jahres beim Amt für Gesundheitssprengel des Ressort für Gesundheit und Soziales, eingereicht werden. Bei verspäteter Einreichung kann das Gesuch nicht berücksichtigt werden.
3. Zur Abfassung des Gesuches und der dazugehörigen Anlagen sind die vom zuständigen Amt bereitgestellten Formulare zu verwenden.
4. Das Beitragsgesuch muss mit einer Stempelmarke von € 14,62 versehen sein. Sollte die Einrichtung von der Stempelgebühr befreit sein, muss dies im Beitragsgesuch angegeben werden.
5. Das Gesuch und die Unterlagen laut Absatz 6 Buchstaben b), c), d), e), g), h), i) müssen als Original, mit Datum, Stempel und Unterschrift des Präsidenten bzw. der Präsidentin oder des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin der Einrichtung versehen sein.
6. Dem Gesuch müssen beigelegt werden:
a) Kopie des Statuts und des Gründungsaktes, sofern das Gesuch zum ersten Mal eingereicht wird, oder sofern diese Urkunden geändert oder ergänzt wurden;
b) ein kurzer Bericht über die Tätigkeiten des Vorjahres;
c) eine kurze programmatische Vorschau über die für das Bezugsjahr vorgesehene Tätigkeit;
d) das Verzeichnis der geplanten Initiativen, für welche um einen Beitrag angesucht wird (Formularvorlage A);
e) eine detaillierte Beschreibung jeder Initiative, welche Folgendes enthalten muss (Formularvorlage B):
- eine möglichst genaue und vollständige Beschreibung der einzelnen Initiativen mit Angabe der Zielgruppe, der Ziele, des Veranstaltungszeitraums, des Veranstaltungsortes und der Art der Durchführung,
- einen detaillierten Kostenvoranschlag und einen Finanzierungsplan für jede einzelne Initiative,
f) eine Erklärung über weitere bei der Landesverwaltung beantragte Finanzierungen samt Angabe des entsprechenden Landesgesetzes, der Initiative und des Gesamtbetrages des beantragten Beitrags (Formularvorlage C),
g) eine Erklärung betreffend den Steuerrückbehalt (4 Prozent) auf die Einkommenssteuer der juristischen Personen (IRPEG) im Sinne des Artikels 28 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 29. September 1973, Nr. 600, in geltender Fassung (Formularvorlage D),
h) eine Erklärung betreffend die Mehrwertsteuerposition (MwSt.) - (Formularvorlage E).