der Ankauf von Ohrmarken oder von anderem für die Identifizierung der Tiere geeigneten Material im Sinne der EU- und Landesbestimmungen sowie des entsprechenden Materials für ihre Anbringung und Benützung,
die Ausgaben für das Personal, welches mit der Identifizierung der Tiere, mit der Eingabe der entsprechenden Daten und der Führung des entsprechenden Landesviehregisters beauftragt ist sowie jene für die Leistungen, die auch von Dritten im selben Bereich erbracht werden,
die Aus- und Weiterbildung des obgenannten Personales,
der Ankauf, die Miete und Instandhaltung von EDV-Geräten und der entsprechenden Nutzungslizenzen für die Software sowie die Ausarbeitung von EDV-Programmen, welche für eine genaue Verbreitung und Führung des Landesviehregisters notwendig sind.