1. Diese Kriterien treten am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol in Kraft.
2. Diese Kriterien gelten für jene Beihilfeansuchen, die ab dem Tag ihres Inkrafttretens eingereicht werden und, falls vorteilhafter, für die bereits eingereichten und noch nicht bearbeiteten Ansuchen.