1. Patronate, die über ein akkreditiertes Benutzerkonto für E-Government-Dienste bei der Südtiroler Landesverwaltung verfügen, können den Arbeitslosenstatus für ihre Kunden elektronisch beantragen.
2. Eventuelle Mitteilungen über die Beibehaltung oder den Verlust des Arbeitslosenstatus erfolgen direkt an die betroffene Person.