...omissis...
1. In der Autonomen Provinz Bozen können die Handelsbetriebe gemäß Artikel 4, 5 und 6 des Landesgesetzes vom 17. Februar 2000, Nr. 7, OTC-Arzneimittel oder Selbstmedikationsmittel und alle nicht rezeptpflichtigen Arzneimittel und Produkte gemäß den Absätzen 1, 2, 3 und 3-bis des Artikels 5 des Gesetzes vom 4. August 2006, Nr. 248 und gemäß den Richtlinien des Rundschreibens des Gesundheitsministeriums vom 3. Oktober 2006, Nr. 3, an das Publikum verkaufen. |
2. Der oder die Apotheker die gemäß Absatz 2 des Artikels 5 des Gesetzes vom 4. August 2006, Nr. 248 im Handelsbetrieb anwesend sind, müssen im Besitz der Bescheinigung über die Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache bezogen auf das Doktorat (ehemalige höhere Laufbahn) sein, ausgestellt von der zuständigen Kommission im Sinne der Artikel 3 und 4 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752. |
3. Der Gebrauch der italienischen und deutschen Sprache für die Etiketten und Beipackzettel der Medikamente muss garantiert sein, so wie vom Dekret des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574 und vom Artikel 80 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 24. April 2006, Nr. 219, vorgesehen. |
4. Der Beginn und das Ende der Verkaufstätigkeit müssen mit der Vorlage gemäß Anlage A, welche integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Beschlusses bildet, mitgeteilt werden. |
5. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht. |
Anlage A Al Ministero della Salute
D.G.F.D.M.
P.le dell’Industria, 20
00144 R O M A
All’AIFA
Via della Sierra Nevada, 60
00144 R O M A
An die Autonome Provinz Bozen
Landesabteilung Gesundheitswesen
Freiheitsstraße Nr. 23
39100 BOZEN
An die Gemeinde ________________
(die Gemeinde angeben, in welcher der
Handelsbetrieb seinen Sitz hat)
u. z. K. An die Apothekerkammer
der Provinz Bozen
Schlachthofstraße Nr. 57
39100 BOZEN
Einschreiben mit Rückantwort
Mitteilung des Beginns der Verkaufstätigkeit von Arzneimitteln gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 4. August 2006, Nr. 248.
Der/Die Unterfertigte ____________________________________________ geboren in __________________________________
am _____________________ wohnhaft in _____________________________________ St.Nr. ________________________________
in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter (Betrieb oder Firmenname) _________________________________
____________________________________________mit Rechtssitz in (vollständige Adresse abgeben)
__________________________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________
vom Gesundheitsministerium zugeteilte, eindeutige Identifikationsnummer ___________________________
T E I L T M I T
dass er/sie beabsichtigt, OTC-Arzneimittel oder Selbstmedikationsmittel gemäß Artikel 9-bis des Gesetzesdekrets vom 18 September 2001, Nr. 347, mit Abänderungen umgewandelt durch das Gesetz vom 16. November 2001, Nr. 405 und alle nicht rezeptpflichtigen Arzneimittel und Produkte in folgendem Handelsbetrieb an das Publikum zu verkaufen:
Handelsbetrieb:
Bezeichnung | |
Adresse | |
Gemeinde | |
Provinz | |
Datum des Beginns der Verkaufstätigkeit von Arzneimitteln gemäß Gesetzesdekret 223/2006, umgewandelt durch Gesetz 248/2006 | |
Art des Handelsbetriebs (Artikel 4, 5 und 6 L.G. 7/2000):
(zutreffendes ankreuzen) | | 4) Kleiner Handelsbetrieb qm. ……… (Verkaufsfläche von maximal 100 Quadratmetern in Gemeinden mit höchstens 10.000 Einwohnern und von maximal 150 Quadratmetern in Gemeinden mit mehr als 10.ooo Einwohnern) |
| | 5) Mittlerer Handelsbetrieb qm.………….. (Verkaufsfläche größer als im vorhergehenden Punkt und maximal von 500 Quadratmetern) |
| | 6) Großverteilungsbetrieb qm. ……… (Betriebe mit einer Verkaufsfläche von über 500 Quadratmetern) |
Erlaubnis der Gemeinde Nr. | |
Eintragung in die Handelskammer Nr. | |
Mehrwertsteuernummer | |
Telefon | |
Fax | |
E-mail-Adresse | |
Zu diesem Zwecke, in Kenntnis der strafrechtlichen Verantwortung für falsche Erklärungen, Fälschung in den Akten oder Gebrauch von gefälschten Akten gemäß Artikel 76 des D.P.R. vom 28. Dezember 2000, Nr. 445,
ERKLÄRT
er/sie unter eigener Verantwortung, im Sinne des Artikels 47 des D.P.R. vom 28. Dezember 2000, Nr. 445,:
dass der Verkauf der oben angeführten Arzneimittel und Produkte nach den Anweisungen des Rundschreibens des Gesundheitsministeriums Nr. 3 vom 3. Oktober 2006 erfolgt;
unter Anwesenheit und persönlicher und direkter Betreuung des Kunden durch einen oder mehrere Apotheker, die zur Berufsausübung befähigt sind und in der entsprechenden Kammer eingetragen sind, im Besitz der Bescheinigung über die Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache bezogen auf das Doktorat (ehemalige höhere Laufbahn) sind, ausgestellt von der zuständigen Kommission im Sinne der Artikel 3 und 4 des D.P.R. vom 26. Juli 1976, Nr. 752 und gemäß dem ausdrücklich von Art. 5 des Gesetzesdekrets Nr.223/2006, umgewandelt mit Abänderungen durch das Gesetz Nr.248/2006 und den im Bereich der Arzneimittel geltenden Bestimmungen Vorgesehenen;
der/die dem genannten Bereich zugeteilte/n Apotheker/in ist/sind :
Dr. ________________________________________ geboren in _________________________________ am _______________
wohnhaft in ________________________________________ St.Nr. ____________________________________ im Besitz
des Doktorats in Pharmazie, erlangt am _________________________________________ an der Universität
von ________________________________________ Berufsbefähigung _____________________________________________
eingetragen im Berufsverzeichnis der Apotheker der Provinz ___________________ Nr. ____________
im Besitz der Bescheinigung über die Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache bezogen auf das Doktorat (ehemalige höhere Laufbahn), ausgestellt von der zuständigen Kommission im Sinne der Artikel 3 und 4 des D.P.R. vom 26. Juli 1976, Nr. 752
Dr. ________________________________________ geboren in _________________________________ am _______________
wohnhaft in ________________________________________ St.Nr. ____________________________________ im Besitz
des Doktorats in Pharmazie, erlangt am _________________________________________ an der Universität
von ________________________________________ Berufsbefähigung _____________________________________________
eingetragen im Berufsverzeichnis der Apotheker der Provinz ___________________ Nr. ____________
im Besitz der Bescheinigung über die Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache bezogen auf das Doktorat (ehemalige höhere Laufbahn), ausgestellt von der zuständigen Kommission im Sinne der Artikel 3 und 4 des D.P.R. vom 26. Juli 1976, Nr. 752
(falls mehr als zwei Apotheker, für alle die angeführten Daten angeben).
dass der/die Apotheker/in Dr. ___________________________________________________________ Zuständige/r
für die Mitteilungen betreffend die Arzneimittelüberwachung ist, Tel. _____________________________
Fax _________________________________ e- mail ___________________________________________________________________
Datum (Stempel und Unterschrift)
Anlagen:
1.Ernennung des Verantwortlichen für die Mitteilungen der Datenverarbeitung;
2. Art der Unterteilung der vorgesehenen Abteilung und Plan des Handelsbetriebes;
3. angewandte Vorgangsweisen zur korrekten Aufbewahrung der Arzneimittel;
4. Kopie des Personalausweises des Erklärenden.
Al Ministero della Salute
D.G.F.D.M.
P.le dell’Industria, 20
00144 R O M A
All’AIFA
Via della Sierra Nevada, 60
00144 R O M A
An die Autonome Provinz Bozen
Landesabteilung Gesundheitswesen
Freiheitsstraße Nr. 23
39100 BOZEN
An die Gemeinde ________________
(die Gemeinde angeben, in welcher der
Handelsbetrieb seinen Sitz hat)
u. z. K. An die Apothekerkammer
der Provinz Bozen
Schlachthofstraße Nr. 57
39100 BOZEN
Einschreiben mit Rückantwort
Mitteilung des Endes der Verkaufstätigkeit von Arzneimitteln gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 4. August 2006, Nr. 248
Der/die Unterfertigte ________________________________ geboren in __________________ am _______________________ in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter (Betrieb oder Firmenname) _____________________________________________________________ mit Rechtssitz in (vollständige Adresse angeben) ________________________________________________________________________
_________________________________________ MwSt.Nr. _____________________________________
vom Gesundheitsministerium zugeteilte, eindeutige Identifikationsnummer ___________________________
T E I L T M I T
dass die Verkaufstätigkeit von OTC-Arzneimitteln oder Selbstmedikationsmitteln gemäß Artikel 9-bis des Gesetzesdekrets vom 18 September 2001, Nr. 347, mit Abänderungen umgewandelt durch das Gesetz vom 16. November 2001, Nr. 405 und aller nicht rezeptpflichtigen Arzneimittel und Produkte bei folgendem Handelsbetrieb beendet wurde:
Bezeichnung | |
Adresse | |
Gemeinde | |
Provinz | |
Datum der Beendigung der Verkaufstätigkeit von Arzneimitteln im Sinne des Gesetzes Nr. 248/2006 | |
Art des Handelsbetriebs (Artikel 4, 5 und 6 L.G. 7/2000):
(zutreffendes ankreuzen) | | Kleiner Handelsbetrieb |
| | Mittlerer Handelsbetrieb |
| | Großverteilungsbetrieb |
Datum und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters