Anlage Standards für die betriebliche Lehrlingsausbildung Die Mindestvoraussetzungen für die Bewilligung zur Lehrlingsausbildung gemäß Art. 9, Absatz 4. des L.G. vom 20.03.06, Nr. 2, sind in folgenden Standards der betrieblichen Ausbildung definiert: 1) Die fachlichen VoraussetzungenDer für die Ausbildung verantwortliche Mitarbeiter oder Betriebsinhaber, in der Folge „Ausbilder genannt muss eine der folgenden fachlichen Qualifikationen nachweisen: >Gesellenbrief oder Lehrabschlussdiplom und nachfolgende zweijährige Berufserfahrung
>Abschluss einer fachbezogenen Oberschule (Matura), Fachhochschule oder Universität und nachfolgende zweijährige Berufserfahrung
>Abschluss einer dreijährigen Fachschule und nachfolgende dreijährige Berufserfahrung
>Betriebsinhaber mit fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung und dem Nachweis, berufsbegleitende Fachkurse besucht zu haben
Bei der Bewertung der fachlichen Anforderungen sollte die Berufserfahrung eindeutig den Schwerpunkt bilden. 2) Die berufspädagogischen VoraussetzungenDer Ausbilder hat eine vom Land anerkannte berufspädagogische Kompetenz vorzuweisen. Der entsprechende Kurs wird eine Mindestdauer von 16 Stunden umfassen; die Teilnehmer stellen ihre berufspädagogische Kompetenz in einem zusätzlichen Fachgespräch unter Beweis. Dieser Grundkurs befähigt zur betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen und wird bei einer eventuellen Meisterausbildung als Bildungsguthaben angerechnet.Alle gleichwertigen berufspädagogischen Ausbildungen, die im Inland als auch im Ausland erworben wurden, werden anerkannt. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit und die entsprechende Anerkennung trifft der Direktor der Abteilung Berufsbildung. Die Ausbildung zur berufspädagogischen Kompetenz umfasst folgende praktischen Handlungsfelder: Handlungsfeld 11.1 Einstieg und Regeln für die zukünftigen Ausbilder1.2 Gesellschaftlicher Stellenwert der Ausbildung1.3 Rolle als Ausbilder – Rollenwechsel vom Lernenden zum AusbilderRollenvielfalt, Führungsstile, Handlungskompetenz, Schlüsselqualifikationen, ZuständigkeitenBeziehung Lehrling – Ausbilder, Pubertät Handlungsfeld 22.1 Lehrlinge auswählen, einstellen, 1. Lehrtag, Probezeit, Auswahlverfahren, Wahrnehmung,Bewerbungsgespräch.
2.2 Betrieblicher Ausbildungsplan Handlungsfeld 33.1 Anleiten und begleiten – fordern und fördernFühren mit Zielvereinbarungen, Regelkreisprinzip, Kommunikation, Beraten als Ausbilder
3.2 Konflikte erkennen und lösenFallbeispiele zum Konflikt (Integrationsprobleme), Ablauf von Konfliktgesprächen
Handlungsfeld 44.1 Prüfungsvorbereitung4.2 Berufliche Weiterbildung 3) Die betrieblichen VoraussetzungenDie technische und organisatorische Ausstattung des Betriebes muss so gestaltet sein, dass:1. ein Lehrling im entsprechenden Beruf unter Berücksichtigung der Vorgaben des betrieblichen Ausbildungsrahmens ausgebildet werden kann und
2. die Bedingungen vorherrschen, den Lehrling auf die Gesellen- bzw. Lehrabschlussprüfung
gemäß dem geltenden Prüfungsprogramm vorzubereiten;
Die betrieblichen Rahmenbedingungen werden folgendermaßen erhoben:
Kontrolle der Eintragung im Kammerregister (Tätigkeiten und Geschäftsfeld) oder in offiziellen Berufsverzeichnissen Für Ausbildungsbetriebe in folgenden Sektoren werden zudem nachstehende Kriterien für die Bewilligung festgelegt: Handel:Die Ermächtigung kann sowohl an Detailhandels- als auch an Großhandelsbetriebe erteilt werden, sofern ein individuelles Verkaufsgespräch und entsprechende Kundenberatung erfolgt. Discount-Geschäfte sind von der Einstellung von Verkäuferlehrlingen ausgeschlossen.Beim Wanderhandel wird eine Ermächtigung erteilt, sofern der Betrieb mindestens drei feste Standplätze hat und den Nachweis von mindestens 180 Arbeitstagen im Jahr erbringt. Die Überprüfung dieser Arbeitstage wird über eine Selbsterklärung basierend auf der Einzahlung der Standgebühren durchgeführt. Gastgewerbe:Service: Schutzhütten, Berggasthäuser, Jausestationen, Bars ohne Tischservice, Mensen, Self-Service-Lokale und Garnis sind von der Lehrlingseinstellung ausgeschlossen.Küche: Es müssen mindestens fünf warme Vorspeisen und drei Hauptgereichte (Fleischspeisen) sowie Desserts angeboten werden. Berücksichtigt werden auch die jahreszeitliche Variation der Speisen und die Arbeitsintensität.