Das Gesuch um Gewährung von finanziellen Zuwendungen ist gemäß beiliegendem Formblatt (Anhang A) auf stempelfreiem Papier abzufassen und zu unterschreiben. Das Gesuch ist bei der Landesverwaltung – Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals,– Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 1 – einzureichen.
Dem Gesuch müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
a) Bestätigung der Eintragung in das Berufsalbum der Ärzte- und Zahnärztekammer, die nicht älter als 6 Monate sein darf, in Bezug auf das Einreichdatum des Gesuchs,
b) Kopie der gültigen Identitätskarte oder eines gleichwertigen Dokuments,
c) Lebenslauf mit Unterschrift und Datum
d) Anstellungsverhältnis im Landesgesundheitsdienst oder an mit dem Land konventionierten Strukturen im Ausland (nur von der zuständigen Behörde ausgestellte Dienstbestätigungen werden bewertet),
e) abgeschlossene Jahre der Facharztausbildung in Bezug auf die angegebenen Fachrichtungen (nur von der zuständigen Ärztekammer ausgestellte Bestätigungen werden bewertet),
f) Beschreibung laut Artikel 4.