Die Sonderleistungen gemäß diesem Anhang, auch falls sie unter anderen Fachbereichen angeführt sind, können auch von Fachärzten anderer Disziplinen sowie von den Ärzten gemäß Schlußbestimmung Nr. 4 durchgeführt werden.
Akte und Eingriffe sämtlicher Fachbereiche Beruflicher Einsatz
Veröffentlicht im Beibl. Nr. 3 zum A.Bl. vom 16. Februar 1999, Nr. 9.