Veröffentlicht im Beibl. Nr. 3 zum A.Bl. vom 16. Februar 1999, Nr. 9.
(1) 2)
(2) Die Stundendienstalterserhöhungen gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Landesvertrages für die Regelung der Beziehungen mit den Ambulatoriumsfachärzten, genehmigt mit Beschluß der Landesregierung Nr. 2834 vom 23.6.1997, werden von den einzelnen Fachärzten im Ausmaß des am 1.9.1997 berechneten Betrages beibehalten.
(3) - (7) 2)
Aufgehoben durch Art. 12 Absatz 1 des Kollektivvertrages vom 14. April 2008.