(1) Die Adelstitel werden nicht anerkannt.
(2) Die Adelsprädikate der vor dem 28. Oktober 1922 gebrauchten Titel gelten als Teil des Namens.
(3) Der Mauritiusorden bleibt als Spitalkörperschaft erhalten und übt seine Tätigkeit in den gesetzlichen Formen aus.
(4) Das Gesetz regelt die Abschaffung des Heraldischen Beirates.