1. Der Antrag wird auf einem eigenen Vordruck verfasst, der von der Internetseite der Landesabteilung Örtliche Körperschaften heruntergeladen werden kann und muss vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin der Gemeinde mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet werden. Er kann vom 1. August bis 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden.
2. Der Antrag muss mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) an das Landesamt für die Förderung öffentlicher Bauarbeiten übermittelt werden.
3. Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
a) detaillierte Projektbeschreibung mit besonderer Begründung der Dringlichkeit und der Notwendigkeit der Verwirklichung bzw. der Notwendigkeit einer Ausgleichsmaßnahme laut Artikel 5 Absatz 2,
b) Angabe der Maßnahme zur Genehmigung des endgültigen Projekts bzw. des Ausführungsprojekts,
c) im Falle von Beiträgen, die gemäß Artikel 7 des Landesgesetzes Dritten übertragen werden, die Angabe der Maßnahme zur Genehmigung des Projekts und der angemessenen vermögensrechtlichen Absicherung im Sinne des Artikels 5 Absatz 6,
d) die vorgesehenen Kosten des Bauvorhabens, hervorgehend aus:
1) dem Ausführungsprojekt oder endgültigen Projekt,
2) sonstigen geeigneten technisch-buchhalterischen Unterlagen, falls das Gesetz nicht die Pflicht der Ausarbeitung von Bauvorhaben aufgrund eines Ausführungsprojekts oder eines endgültigen Projekts vorsieht,
3) dem Kostenvoranschlag im Sinne der geltenden Gesetzgebung im Falle des Ankaufs von beweglichen Gütern,
4) der Schätzung eines/einer Sachverständigen im Falle des Ankaufs von unbeweglichen Gütern,
e) die Angabe, dass das Bauvorhaben im einheitlichen Strategiedokument oder in anderen vom Gesetz vorgesehen Planungsdokumenten vorgesehen ist bzw. sein wird,
f) im Falle von mehrjährigen Bauvorhaben: Zeitplan über die in den einzelnen Jahren zu realisierenden Bautätigkeiten mit den pro Jahr anfallenden Kosten,
g) Finanzierungsplan mit Angabe der anderen öffentlichen Mittel, die für das Bauvorhaben beantragt und/oder erhalten wurden,
h) Beschreibung der vermögens¬rechtlichen Situation betreffend das Bauvorhaben.
i) Erklärung, dass das Bauvorhaben im Sinne des Punktes 203 der Bekanntmachung der EU-Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union (2016/C262/01) nicht kommerziell genutzt wird bzw. eine gemischte Nutzung im Sinne von Punkt 207 der Bekanntmachung vorliegt.