1. Die Abrechnung und die Auszahlung erfolgen gemäß Dekret des Landeshauptmannes vom 15. September 2016, Nr. 29.
2. Liegen die tatsächlich getätigten Ausgaben unter den Ausgaben, welche sich aus dem Projekt laut Beitragsansuchen ergeben, wird der auszuzahlende Beitrag auf der Grundlage der effektiv getätigten Ausgaben neu berechnet und anteilsmäßig gekürzt.