1. Die in diesen Richtlinien vorgesehenen Förderungen haben das Ziel, die notwendigen und dringenden Bauvorhaben zu finanzieren, die sonst aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde nicht realisiert werden könnten; außerdem können Ausgleichsmaßnahmen für jene Gemeinden verfügt werden, für welche die Finanzierungen laut Aufteilungsschlüssel im Rahmen der Lokalfinanz dem tatsächlichen Bedarf nicht angemessen sind.