1. Der Betreuungs- und Pflegetätigkeit in den Seniorenwohnheimen liegt ein ganzheitliches Begleitungs-, Betreuungs- und Pflegekonzept zugrunde. „Betreuung“ wird als Oberbegriff für alle Formen von Betreuung und Pflege verstanden; der Schwerpunkt liegt dabei auf Begleitung, das heißt im Alltag Menschen begleiten, die die unterschiedlichen täglichen Anforderungen nicht autonom bewältigen können. Betreuung wird als eine systematische Interaktion oder Intervention verstanden mit den erforderlichen Maßnahmen zur
a) Förderung, Entwicklung und Erhaltung des sozialen, psychischen und physischen Zustands der Person,
b) Förderung, Entwicklung und Erhaltung der Eigenständigkeit der Person.
2. In jeder Einrichtung wird ein Betreuungskonzept zur Festlegung ihres Begleitungs- und Pflegeverständnisses erarbeitet und umgesetzt. Dieses Konzept basiert auf dem Leitbild der Einrichtung und ist somit eine entscheidende Orientierungshilfe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Bewohnerinnen und Bewohner, die Angehörigen, die Kostenträger und die Öffentlichkeit. Zur Gewährleistung der Aktualität und Validität wird das Konzept regelmäßig überarbeitet und den neuen Erfordernissen, die sich etwa aufgrund des gesellschaftlichen Wandels oder neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ergeben, angepasst.
3. Das Konzept umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
a) das Menschenbild und die ethische Grundeinstellung des Hauses,
b) das angewandte Betreuungs- und Pflegemodell,
c) den Betreuungs- und Pflegeprozess mit dem Betreuungs- und Pflegeplan; dieser ist ein Instrument, das von der körperlichen, geistigen, psychischen und sozialen Situation der Bewohnerin/des Bewohners ausgeht und die Planung der sozialbetreuerischen, pflegerischen, rehabilitativen und diagnostisch-therapeutischen Maßnahmen in einem Gesamtkontext beinhaltet. Im Betreuungs- und Pflegeplan enthalten sind Informationen über den Menschen (z.B. Anamnese, Biografie usw.) sowie Problem- und Ressourcenbeschreibung, Ziele, Maßnahmen, Berichte und Auswertungen. Bei der Erstellung des Betreuungs- und Pflegeplans werden die unterschiedlichen Kompetenzen der beteiligten Berufsgruppen berücksichtigt. Betreuungs- und Pflegeplan bedeutet Betreuungs- und Beziehungsqualität und heißt Hilfe zur Selbsthilfe. Im Ergebnis spiegelt sich eine lückenlose, nachvollziehbare Dokumentation über die Maßnahmen wider,
d) die Umsetzungsmodalitäten: die Begleitungs- und Pflegemaßnahmen werden sowohl von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst und deren Angehörigen umgesetzt.
4. Für jede Bewohnerin und jeden Bewohner muss eine Betreutenkartei angelegt und laufend aktualisiert werden.
5. Die Betreuungs- und Pflegeplanung und die entsprechende Dokumentation erfolgen mit dem landesweiten Informatiksystem. Die gesammelten personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Grundsätze der Richtigkeit, der Minimierung, der Zweckbindung und Speicherbegrenzung der personenbezogenen Daten verarbeitet, nachdem angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen getroffen wurden.