1. Nachdem die Bewohnerinnen und Bewohner in den Seniorenwohnheimen ständig wohnen, haben die so genannten Hotelleistungen (Verpflegung, Unterkunft und Service) maßgeblichen Einfluss auf deren Zufriedenheit, Wohlbefinden und Wohlergehen.
2. Der Verpflegung ist besonderes Augenmerk zu schenken; die Mahlzeiten nehmen nämlich einen besonderen Stellenwert im Tagesablauf ein. Das gastronomische Leistungsangebot beschränkt sich also nicht allein auf eine ausgewogene alters- und bedarfsgerechte Ernährung: neben einer optimalen Versorgung mit allen wichtigen Nährstoffen sollen die Mahlzeiten auch soziale und psychische Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner erfüllen.
3. Um die Qualität der Verpflegung zu sichern, ist deshalb nicht nur eine Menüplanung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachkräften und in Abstimmung mit den gesundheitlichen Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch eine achtsame Gestaltung des Umfelds der Mahlzeiten zu garantieren. Zur Qualität gehört auch, dass die Essenszeiten den ortsüblichen Lebensrhythmen angepasst werden.
4. Die Einhaltung der Sicherheits- und Hygienebestimmungen und des HACCP-Konzepts bei der Vorbereitung und Ausgabe der Mahlzeiten wird auf jeden Fall gewährleistet.