(1) In Durchführung des Artikels 13/bis des Gesetzesdekrets vom 16. Oktober 2017, Nr. 148, das mit Abänderungen in das Gesetz vom 4. Dezember 2017, Nr. 172, umgewandelt worden ist, wird die Landesregierung für die Zielsetzungen des mit dem Ministerium für Infrastrukturen und Verkehr am 14. Jänner 2016 unterzeichneten Einvernehmensprotokolls ermächtigt, Maßnahmen zur Reorganisation der Gesellschaft Brennerautobahn AG durchzuführen sowie zusammen mit der Region Trentino-Südtirol, der Autonomen Provinz Trient und den öffentlichen Körperschaften, die am Ausbau des Skandinavien-Mittelmeer-Korridors interessiert sind, eine Gesellschaft mit ausschließlich öffentlicher Beteiligung für die Verwaltung, die Instandhaltung und den Ausbau der Autobahninfrastruktur A22 Brenner-Modena im allgemeinen öffentlichen Interesse sowie zwecks Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Sozial- und Umweltqualität zu gründen.
(2) Die Deckung der aus diesem Artikel hervorgehenden Lasten, die sich für das Jahr 2018 auf 350.000 Euro belaufen, erfolgt durch entsprechende Reduzierung der Bereitstellung des eigens dafür vorgesehenen Sonderfonds für Investitionsausgaben, eingeschrieben im Programm 03 des Aufgabenbereichs 20 des Haushaltsvoranschlags 2018-2020 und mit dem damit verbundenen Gesetz zum Nachtragshaushalt dotiert.