1. Die Anträge werden im Rotationsverfahren von Fachleuten der Landesverwaltung begutachtet. Bei Bedarf können auch externe Fachpersonen hinzugezogen werden.
2. Die Anträge werden nach folgenden Kriterien überprüft:
a) Relevanz des Vorhabens für das Land Südtirol,
b) Aufarbeitung eines besonderen historischen, landesgeschichtlichen, ethnologischen, kulturellen, sprachwissenschaftlichen oder gesellschaftspolitischen Themas,
c) Qualität der Tätigkeit oder des Projekts,
d) Qualifikation, Professionalität und Erfahrung der an der Planung und Durchführung Beteiligten,
e) Beitrag zur langfristigen Weiterentwicklung der kulturellen Bildung im Lande unter Berücksichtigung von angebotsschwachen Gebieten,
f) Ergänzung des bestehenden Bildungsangebots durch innovative Inhalte und neue Vermittlungsformen,
g) Zugänglichkeit für eine breite Öffentlichkeit,
h) Beitrag zur Inklusion oder Integration von Bürgerinnen und Bürgern,
i) Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf die Umsetzung.