1. Die Anträge auf Auszahlung der Beiträge oder Abdeckung der Vorschüsse werden auf dem vom zuständigen Amt zur Verfügung gestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst, und vom gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin der Organisation unterzeichnet. Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
a) Eckdaten des Dekrets über die Beitragsgewährung samt Beitragshöhe,
b) Angabe, ob sich der Antrag auf die Abdeckung des bereits ausgezahlten Vorschusses oder auf die Auszahlung des Beitrags bezieht,
c) Erklärung über Folgendes:
1) dass die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind,
2) ob und gegebenenfalls bei welchen Ämtern oder Körperschaften weitere Förderungen für dieselben Tätigkeiten oder Projekte beantragt wurden und in welcher Höhe eventuelle Förderungen gewährt wurden,
3) dass die geförderten Tätigkeiten oder Projekte vollständig umgesetzt wurden, und dass die zugelassenen Ausgaben zur Gänze bestritten wurden, oder, bei Teilabrechnungen, der Prozentsatz der Umsetzung,
4) dass die Personalkosten maximal in der Höhe der Bruttogehälter des Landespersonals abgerechnet wurden, zuzüglich der Vorsorge- und Sozialbeiträge sowie der Steuern zu Lasten des Arbeitgebers,
5) dass Honorarkosten für Referentinnen und Referenten sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung maximal in Höhe der geltenden Landestarife abgerechnet wurden. Wurden diese überschritten, ist eine Begründung anzugeben, die von der Verwaltung im Sinne von Artikel 2 Absatz 10 des Landesgesetzes vom 27. Juli 2015, Nr. 9, geprüft wird,
6) bei ehrenamtlicher Tätigkeit Erklärung über den Anteil der zugelassenen Ausgaben, welcher durch die Leistung ehrenamtlicher Tätigkeiten abgedeckt wird,
7) vollständige oder teilweise Absetzbarkeit der Mehrwertsteuer,
8) Erklärung darüber, ob der Beitrag dem Vorsteuereinbehalt von 4 % unterliegt oder nicht.