1. Die Rechnungslegung der Beihilfe erfolgt unter Vorlage folgender Unterlagen:
a) Antrag auf Auszahlung der Beihilfe auf dem vom zuständigen Amt zur Verfügung gestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst, und vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellenden unterzeichnet. Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
1) Eckdaten des Dekretes über die Gewährung der Beihilfe samt Höhe,
2) Erklärung über Folgendes:
2.1) dass die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind,
2.2) die Eckdaten der Freigabe des Films zur öffentlichen Vorführung,
b) ein Bericht über die Verwendung der Beihilfe mit einer Auflistung der ausgestrahlten Filme, mit folgenden Angaben:
1) Titel des Films,
2) erlangte Auszeichnungen,
3) Jahr der Verleihung der Auszeichnung,
4) Bezeichnung und Sitz der Einrichtung, welche die Auszeichnung verliehen hat,
5) Datum und Uhrzeit der Vorführung,
c) eine Kopie des an die territorial zuständige SIAE auf digitalem Wege versendeten C1-Formulars als Dokument, aus dem alle Informationen zu den Einnahmen und Vorführungen der Filme hervorgehen, für die eine Beihilfe beantragt wird.