1. Die Organisationen und die Kinobetreiber können Beihilfen für die Vorführung von qualitativ wertvollen Filmen beantragen.
2. Die Beihilfeanträge werden auf dem vom zuständigen Amt zur Verfügung gestellten Formular oder nach dem entsprechenden Muster verfasst und müssen vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellenden unterzeichnet sein.
3. Die Anträge müssen innerhalb 31. Jänner eines jeden Jahres eingereicht werden.
4. Die Einreichfristen können von der zuständigen Abteilungsdirektorin/vom zuständigen Abteilungsdirektor geändert werden.
5. Wird der Antrag auf dem Postweg eingereicht, so gilt das Datum des Poststempels.
6. Die Beihilfeanträge müssen in jedem Fall eingereicht werden, bevor die entsprechenden Ausgaben bestritten werden.