1. Dem Beihilfeantrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin mit folgenden Angaben:
1) die Gemeinden und die öffentlichen Kinosäle oder Freilichtkinos und die Eckdaten der Lizenz jener Kinos, in denen die Filme gezeigt werden (im Fall von Kinobetreibern),
2) die Gemeinden und die öffentlichen Kinosäle oder Freilichtkinos sowie eventuelle andere entsprechend genehmigte Säle und die Eckdaten der Benutzbarkeitserklärung der Säle, in denen die Filme gezeigt werden (im Fall von Organisationen),
3) die Anzahl der qualitativ wertvollen Filme, die im Laufe des Jahres zur Ausstrahlung geplant sind. Für jeden Saal dürfen maximal 20 Filme berechnet werden. Bei Kinos mit mehreren Sälen, werden maximal 40 Filme berechnet,
b) „De-Minimis“-Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellenden.
2. Bei Erstanträgen oder bei Änderungen müssen die Organisationen auch eine Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung vorlegen.