Der Kaufmann hat der Kundschaft die Öffnungs- und Schließungszeiten seines Geschäftes, die Schließung wegen Ferien, Krankheit, Umbauarbeiten/ Renovierung, Wechsel der Betriebsführung oder aus anderen schwerwiegenden Gründen durch ein Schild oder andere geeignete Mittel bekannt zu geben.