In vigore al

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In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 5. April 2016, Nr. 354
Genehmigung der Kriterien für die betriebliche Ausbildung in einem Lehrberuf im Rahmen einer Arbeitsrehabilitionsmaßnahme

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Art. 7
Meldung des Ausbildungsprojektes

1. Der Direktor/Die Direktorin der Sozialdienste, der Bezirksgemeinschaft oder des Sozialbetriebes Bozen meldet das Ausbildungsprojekt im Rahmen einer Arbeitsrehabilitationsmaßnahme dem Landesamt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung, und zwar per E-Mail unter Verwendung der vom Amt bereitgestellten Vorlage. Der/Die Auszubildende wird von Amts wegen an der zuständigen Berufsschule angemeldet und besucht diese als regulärer Schüler/reguläre Schülerin.