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In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 5. April 2016, Nr. 354
Genehmigung der Kriterien für die betriebliche Ausbildung in einem Lehrberuf im Rahmen einer Arbeitsrehabilitionsmaßnahme

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Art. 1
Anwendungsbereich

1. Diese Kriterien regeln die betriebliche Ausbildung in einem Lehrberuf, die in einer öffentlichen Einrichtung im Rahmen einer Arbeitsrehabilitationsmaßnahme stattfindet. Die gesetzliche Grundlage ist der Artikel 8 des Landesgesetzes vom 4. Juli 2012, Nr. 12, in geltender Fassung, in der Folge als Gesetz bezeichnet.