In vigore al

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In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 15. März 2016, Nr. 294
Widerruf des Beschlusses vom 18. März 2014, Nr. 321 in geltender Fassung. Genehmigung der Kriterien für die Gewährung von Beiträgen an akkreditierte CME-Provider für Initiativen der ständigen Weiterbildung im Gesundheitsbereich

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Art. 5
Bearbeitung der Anträge

1. Die Anträge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet.

2. Das zuständige Amt ist befugt, zusätzliche Unterlagen anzufordern, die es für notwendig erachtet.

3. Innerhalb 30 Tagen ab Erhalt der Aufforderung laut Absatz 2 muss der Antragsteller die Unterlagen in Ordnung bringen, richtigstellen oder ergänzen. Verstreicht diese Frist, ohne dass er der Aufforderung Folge geleistet hat, wird der Beitragsantrag archiviert.

4. Hat der Antragsteller einen Vorschuss erhalten und diesen nicht im Sinne von Artikel 11 Absätze 2 und 3 zurückgezahlt, werden sämtliche weiteren Beitragsanträge archiviert, die er dem zuständigen Amt nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung mit der Höhe des Rückzahlbetrags vorlegt.

5. Der Antragsteller muss das zuständige Amt schriftlich und im Voraus über sämtliche Änderungen in Zusammenhang mit der Initiative informieren.