In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 15. März 2016, Nr. 294
Widerruf des Beschlusses vom 18. März 2014, Nr. 321 in geltender Fassung. Genehmigung der Kriterien für die Gewährung von Beiträgen an akkreditierte CME-Provider für Initiativen der ständigen Weiterbildung im Gesundheitsbereich

Visualizza documento intero

Art. 9
Vorschuss

1. Auf Antrag können die Körperschaften oder Vereinigungen ohne Gewinnabsicht einen Vorschuss in Höhe von maximal 50 Prozent des gewährten Beitrags erhalten. Dieser Vorschuss wird in der Regel nur dann ausgezahlt, wenn ein Beitrag in Höhe von mindestens 1.500,00 Euro gewährt wurde.