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In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 15. März 2016, Nr. 294
Widerruf des Beschlusses vom 18. März 2014, Nr. 321 in geltender Fassung. Genehmigung der Kriterien für die Gewährung von Beiträgen an akkreditierte CME-Provider für Initiativen der ständigen Weiterbildung im Gesundheitsbereich

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Art. 3
Voraussetzungen für die Gewährung von Beiträgen

1. Die Initiativen müssen in Südtirol durchgeführt werden.

2. Es muss sich um spezifische Initiativen zur beruflichen Qualifikation für Fachleute des Gesundheitsbereichs handeln. Zudem sind Beiträge für Initiativen für Fachleute des Gesundheits- und des Sozialbereichs vorgesehen, die eine bessere Vernetzung zwischen den Sozialdiensten und den Gesundheitsdiensten zum Ziel haben.

3. Die Initiativen müssen den Zielen des Landes im Bereich Gesundheitswesen und den CME-Kriterien entsprechen; sie müssen auf der CME-Plattform akkreditiert sein.

4. Beiträge können für Kurse, auch in Form von E-Learning, für Seminare, Tagungen, Konferenzen oder Kongresse gewährt werden.

5. Für die Weiterbildungsveranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von acht Personen; aufgerundet mindestens 25 Prozent der Teilnehmenden muss aus dem Gesundheitsbereich stammen und CME-Berufsbildern angehören.