Veröffentlicht im Ord. Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 11. September 1990, Nr. 42.
Abgedruckt unter Nr. XVI - B/d.
Anmerkungen:
Wanderhandel:
Anmerkung:
Im Wanderhandel ist nur der Verkauf von Schmiermitteln, Zubehör und kleinen Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge und Motorräder - einschließlich Reifen erlaubt.
Abgedruckt unter Nr. XXIV - A/b.