Veröffentlicht im Ord. Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 11. September 1990, Nr. 42.
Abgedruckt unter Nr. XVI - B/d.
Lebensmittel (auch gefrorene, aufgetaute und tiefgekühlte Lebensmittel) und andere Waren für Betriebe mit einer Verkaufsfläche von über 500 m².
Anmerkungen:
Wanderhandel:
Anmerkung:
Der Wanderhandel mit Waren dieser Liste ist nicht gestattet. 6/bis)