Veröffentlicht im Ord. Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 11. September 1990, Nr. 42.
Abgedruckt unter Nr. XVI - B/d.
Anmerkung:
Diese Warenliste ersetzt die Warenliste I/A, für welche die Genehmigung aufgrund des Beschlusses der Landesregierung vom 3. April 1978, Nr. 2112, erteilt worden ist. Die Gemeinden sind verpflichtet die erteilten Handelsgenehmigungen für die Warenliste I/A auf den letzten Stand zu bringen.