1. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) eine Erklärung, mit der bestätigt wird, dass die juristische Person satzungsgemäß im Bereich der Gesundheitsfürsorge tätig ist,
b) eine Erklärung, dass für den selben Zweck nicht bei einem anderen Landesamt oder bei einer anderen öffentlichen Körperschaft ein Antrag gestellt wurde,
c) eine beglaubigte Kopie der Satzung und der Gründungsurkunde, falls der Antrag zum ersten Mal gestellt wird, oder falls diese Dokumente geändert oder ergänzt wurden,
d) eine Erklärung über den Rückbehalt bezüglich der Einkommenssteuer von juristischen Personen im Sinne von Artikel 28 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 23. September 1973, Nr. 600, in geltender Fassung,
e) eine Erklärung hinsichtlich der Mehrwertsteuerpflicht (MwSt.),
f) ein Bericht über die im Vorjahr abgewickelte Tätigkeit zusammen mit den statistischen Daten und der Angabe der auf die geplanten Ziele bezogenen Ergebnisse,
g) die Abschlussrechnung des Vorjahres in Bezug auf das Einreichjahr versehen mit dem Anhang und dem Genehmigungsprotokoll sowie dem etwaigen Bericht des Überwachungsrats, einzureichen bis zum 30. Juni des Bezugsjahres,
h) eine Vorschau über die im Bezugsjahr geplante Tätigkeit, in der die etwaige Zunahme oder Abnahme von Initiativen gegenüber dem Vorjahr begründet wird,
i) der Haushaltsplan für das Bezugsjahr mit dazugehörigem Finanzierungsplan.