1. Der Antrag auf Förderbeitrag wird beim zuständigen Amt der Landesabteilung Gesundheitswesen, nachstehend als Amt bezeichnet, eingereicht, und zwar vor der Verwirklichung der Initiativen.
2. Der Antrag muss vom 1. Jänner des Bezugsjahres bis zur Ausschlussfrist vom 31. Jänner desselben Jahres eingereicht werden.
3. Der von der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antrag mit den dazugehörigen Anlagen kann im Amt eingereicht werden oder mit Einschreiben oder zertifizierter elektronischer Post, mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen, übermittelt werden. Bei Übermittlung mit Einschreibebrief ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend.
4. Der Antrag und die dazugehörigen Anlagen müssen auf den vom zuständigen Amt in Papierform oder in digitaler Form bereit gestellten Formularen abgefasst werden; die digitalen Unterlagen können von der Webseite der Landesabteilung Gesundheitswesen heruntergeladen werden.
5. Der Antrag muss mit einem elektronischen Kennzeichen bzw. mit einer Stempelmarke versehen sein. Eine etwaige Befreiung muss angeführt werden.