Kundgemacht im A.Bl. vom 24. September 1963, Nr. 39.
Der medizinisch-mikrographischen Sektion stehen besonders jene Untersuchungen zu, die die Feststellung des Befundes und die Prophylaxe der Infektions-, Parasiten und Sozialkrankheiten betreffen sowie jene, die dazu beitragen, die Bekömmlichkeit der Nahrungsmittel und der Getränke festzustellen.
In die Zuständigkeit der medizinisch-mikrographischen Sektion fallen die klinisch-chemischen Untersuchungen, die diagnostische Schlüsse zur Folge haben und deshalb medizinische Kenntnisse zur genauen Bewertung der Ergebnisse erfordern, wie Urin-, Exsudat-, Transsudat-, Liquor- und Stuhluntersuchungen oder Blutzucker-, Reststickstoffbestimmungen und ähnliche.