Kundgemacht im A.Bl. vom 24. September 1963, Nr. 39.
Die Bezahlung der für Untersuchungen im Interesse von Privaten in den Tarifsätzen festgelegten Beträge wird in der Regel zur Gänze bei der Abgabe der Proben vom Verwaltungsbüro der Sektion entgegengenommen, das die Empfangsbestätigung ausstellt und für die Einzahlung in die Landeskasse sorgt.
Jede Sektion muß ein Register der Einkünfte aus Untersuchungen im Interesse von Privaten führen.
Darin sind anzugeben: der Name des Zahlenden, die Anzahl der in seinem Interesse durchgeführten Untersuchungen, die Höhe des eingezahlten Betrages, das Datum der Einzahlung und die Nummer der Empfangsbestätigung.