Kundgemacht im A.Bl. vom 24. September 1963, Nr. 39.
Die übliche Überprüfung der Akten und Register der Sektionen wird vom Leiter der Abteilung für Betreuung, Fürsorge, Hygiene und Gesundheitswesen der Landesverwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Provinzarzt für die Akten und Register mit fachlichem Inhalt, durchgeführt.