Kundgemacht im A.Bl. vom 20. Juni 2000, Nr. 26.
(1) Die Artikel 1 und 2 des Dekretes des Landeshauptmanns vom 9. April 1996, Nr. 15, werden aufgehoben.
Dieses Dekret wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Jeder, den es angeht, ist verpflichtet, es zu befolgen und dafür zu sorgen, daß es befolgt wird.