Beschluss vom 31. März 2008, Nr. 1069
Richtlinien für die Anwendung des Artikels 1-bis und für die Ausarbeitung des Betriebsplanes für die freiberufliche Tätigkeit laut Art. 1ter, Absatz 3 des Landesgesetzes vom 2. Mai 1995 Nr. 10 in geltender Fassung (abgeändert mit Beschluss Nr. 692 vom 22.08.2023)
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