Beschluss Nr. 3393 vom 22.09.2008
Verordnung über die Benutzung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen der Schulen, die in den Zuständigkeitsbereich des Landes fallen, für außerschulische Tätigkeiten: Festlegung der Benutzungstarife von seiten des Landes (abgeändert mit Beschluss Nr. 4489 vom 01.12.2008)
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