AnlageErhaltungsmaßnahmen für die Vogelschutzgebiete (BSG) gemäß Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sowie Artikel 6 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG)
1) OFFENE ALPINE LANDSCHAFTENDiese Lebensraumtypologie fasst alle offenen Bereiche in der alpinen Region zusammen. Es handelt sich dabei um primäre und sekundäre Rasengesellschaften sowie Felslebensräume; Charakteristische Arten:Alectoris greca saxatilis (Steinhuhn, Coturnice)
Aquila chrysaetos (Steinadler, Aquila reale)
Bubo bubo (Uhu, Gufo reale)
Eudromias morinellus (Mornellregenpfeifer, Piviere tortolino)
Gypaetus barbatus (Bartgeier, Gipeto)
Lagopus mutus helveticus (Alpenschneehuhn, Pernice bianca)
Tetrao tetrix tetrix (Birkhuhn, Gallo forcello)
Falco peregrinus (Wanderfalke, Falco pellegrino)
Maßnahmen:1) Vermeidung der Errichtung neuer Straßen, Wege, Steige sowie neuer Klettersteige und Klettergärten im Umkreis von Balzplätzen der Rauhfußhühner und von Jagd- und Brutgebieten der Greifvögel;
2) Schutz der Lebensräume, die als Balz- und Brutplätze dienen, durch gezielte Besucherlenkung wie beispielsweise mittels Weg- bzw. Steigverlegung in sensiblen Bereichen;
3) Reglementierung der Sommer- und Winteraktivitäten (Paragliding, Kletteraktivitäten, Mountainbiken, Schneeschuhwandern, Tourenskifahren, Wandern sowie alle anderen Aktivitäten) durch spezielle Vorschriften bei der Gefahr von erheblichen Störungen bzw. Beeinträchtigung der Arten und/oder deren Lebensräume;
4) Erhaltung und Wiedergewinnung offener Flächen, Aufforstungsverbot offener Weideflächen ausgenommen aus Sicherheitsgründen;
5) Erhaltung und Förderung der charakteristischen Landschaftselemente;
6) Förderung der extensiven Bewirtschaftung.
2) ALPINE WÄLDERDiese Lebensraumtypologie fasst alle Waldformationen, ausgenommen die Auwälder, zusammen;Charakteristische Arten:Aegolius funereus (Rauhfußkauz, Civetta capogrosso)Bonasia bonasia (Haselhuhn, Francolino di monte)Dryocopus martius (Schwarzspecht, Picchio nero)Glaucidium passerinum (Sperlingskauz, Civetta nana)Pernis apivorus (Wespenbussard, Falco pecchiaiolo)Picus canus (Grauspecht, Picchio cenerino)Picoides tridactylus (Dreizehenspecht, Picchio tridattilo)Tetrao tetrix (Birkhuhn, Gallo forcello)Tetrao urogallus (Auerhuhn, Gallo cedrone) Maßnahmen:1) Vermeidung der Errichtung neuer Straßen, Wege, Steige sowie neuer Klettersteige und Klettergärten im Umkreis von Balzplätzen der Rauhfußhühner und von Jagd- und Brutgebieten der Greifvögel;
2) Vermeidung forstwirtschaftlicher Nutzungen im Bereich von Balz- und Brutgebieten während der Balz- und Brutzeit;
3) Schutz der Lebensräume, die als Balz- und Brutplätze dienen, durch gezielte Besucherlenkung, wie beispielsweise mittels Weg- bzw. Steigverlegung in sensiblen Bereichen;
4) Reglementierung der Sommer- und Winteraktivitäten (Paragliding, Kletteraktivitäten, Mountainbiken, Schneeschuhwandern, Tourenskifahren, Wandern sowie alle anderen Aktivitäten) durch spezielle Vorschriften bei der Gefahr von erheblichen Störungen bzw. Beeinträchtigung der Arten und/oder deren Lebensräume;
5) Sicherstellung einer naturnahen forstwirtschaftlichen Nutzung auch zur Verbesserung der Habitatstruktur;
6) Erhaltung von Bäumen mit Spechthöhlen;
7) Erhaltung von ausreichend Altbäumen/Altholzinseln und von ausreichend Totholz.
3)HALBOFFENE LANDSCHAFTEN DER MONTANEN STUFEDiese Lebensraumtypologie fasst die beweideten Flächen und/oder Mähwiesen zusammen; Charakteristische Arten:Anthus campestris (Brachpieper, Calandro)Caprimulgus europaeus (Ziegenmelker, Succiacapre)Circaetus gallicus (Schlangenadler, Biancone)Crex crex (Wachtelkönig, Re di quaglie)Emberiza hortulana (Ortolan, Ortolano)Lanius collurio (Neuntöter, Averla piccola)Lullula arborea (Heidelerche, Tottavilla)Pernis apivorus (Wespenbussard, Pecchiaiolo)Sylvia nisoria (Sperbergrasmücke, Bigia padovana) Maßnahmen:1) Reglementierung der Sommer- und Winteraktivitäten (Paragliding, Kletteraktivitäten, Mountainbiken, Schneeschuhwandern, Tourenskifahren, Wandern sowie alle anderen Aktivitäten) durch spezielle Vorschriften bei der Gefahr von erheblichen Störungen bzw. Beeinträchtigung der Arten und/oder deren Lebensräume;
2) Erhaltung offener (Wiesen-) Flächen auch mittels Aufforstungsverbot und Kontrolle der nicht heimischen Strauch- und Baumarten;
3) Erhaltung, Förderung und Neupflanzung von Hecken;
4) Erhaltung und Förderung der charakteristischen Landschaftselemente;
5) Förderung der extensiven Bewirtschaftung;
6) Ausweisung von Biotopen in besonders sensiblen oder schützenswerten Bereichen.
4) STEPPENVEGETATIONDiese Lebensraumtypologie fasst alle Trockenrasengesellschaften zusammen; Charakteristische Arten:Alectoris graeca (Steinhuhn, Coturnice)Anthus campestris (Brachpieper, Calandro)Caprimulgus europaeus (Ziegenmelker, Succiacapre)Circaetus gallicus (Schlangenadler, Biancone)Emberiza hortulana (Ortolan, Ortolano)Lanius collurio (Neuntöter, Averla piccola)Lullulla arborea (Heidelerche, Totavilla) Maßnahmen:1) Reglementierung der Beweidungsintensität um den günstigen Erhaltungszustand der Lebensräume sicherzustellen;
2) Kontrolle und wo möglich Beseitigung der nicht heimischen Strauch- und Baumarten wie beispielsweise Robinia, Ailanthus;
3) Erhaltung der Steppenrasen auch durch Kontrolle der Strauch- und Buschvegetation in stark verbuschten Bereichen sowie Aufforstungsverbot offener Steppenflächen;
4) Erhaltung und Förderung der charakteristischen Landschaftselemente;
5) Förderung der extensiven Bewirtschaftung;
6) Ausweisung von Biotopen in besonders sensiblen oder schützenswerten Bereichen. 5) FEUCHTGEBIETEDiese Lebensraumtypologie fasst die Hoch-, Übergangs- und Niedermoore sowie die Streumöser und Schilfgürtel zusammen; Charakteristische Arten:Acrocephalus melanopogon (Mariskensänger, Forpaglie castgagnolo)Alcedo atthis (Eisvogel, Martin pescatore)Ardea purpurea (Purpurreiher, Airone rosso)Aythia nyroca (Moorente, Moretta tabaccataBotaurus stellaris (Rohrdommel, Tarabuso)Circus aeruginosus (Rohrweiher, Falco di palude)Circus cyaneus (Kornweihe, Albanella reale)Circus pygargus (Wiesenweihe, Albenella minoreIxobrychus minutus (Zwergdommel, Tarabusino)Milvus migrans (Schwarzmilan, Nibbio bruno)Philomachos pugnax (Kampfläufer, Combattente)Porzana parva (Kleines Sumpfhuhn, SchiribillaPorzana porzana (Tümpelsumpfhuhn, Voltolino)Tringa glareola (Bruchwasserläufer, Piro piro boschereccio) Maßnahmen:1) Verbot aller Maßnahmen, die zu einer Entwässerung und Meliorierung des Feuchtgebietes führen;
2) Besucherlenkungsmaßnahmen bzw. Zutrittsverbote in besonders sensiblen Bereichen und vor allem während der Brutsaison;
3) Erhaltung, Renaturierung und Neuschaffung von Feuchtlebensräumen;
4) Verbot / Reglementierung der Beweidung zum Zwecke der Erhaltung bzw. der Verbesserung der Lebensräume;
5) Erhaltung der Streumöser durch Mahd in den Wintermonaten;
6) Förderung für die Reduzierung der Bestoßung und der Weidedauer;
7) Ausweisung von Biotopen in besonders sensiblen oder schützenswerten Bereichen.
6) SÜßWASSERLEBENSRÄUME UND AUWÄLDERDiese Lebensraumtypologie fasst die stehende Gewässer, die Fließgewässer und die Auwälder zusammen; Charakteristische Arten:Alcedo atthis (Eisvogel, Martin pescatore)Botaurus stellaris (Rohrdommel, Tarabuso)Circus aeruginosus (Rohrweihe, Falco di palude)Ixobrychus minutus (Zwergdommel, TarabusinoMilvus migrans (Schwarzmilan, Nibbio bruno)Porzana porzana (Tümpelsumpfhuhn, Voltolino) Maßnahmen:1) Verbot / Reglementierung der Beweidung zum Zwecke der Erhaltung bzw. der Verbesserung der Lebensräume;
2) Vermeidung jeglicher Eingriffe während der Fortpflanzungs- und Brutzeit;
3) Kontrolle der Wasserfassungen sowie Kontrolle und Minderung von Schwellwasserführung, insbesondere während der Fortpflanzungszeit;
4) Renaturierung der Fließgewässer insbesondere durch Fluss- und Bachbettaufweitung und Schaffung von Sand- und Schotterbänken;
5) Reglementierung der Sommer- und Winteraktivitäten (Paragliding, Kletteraktivitäten, Mountainbiken, Schneeschuhwandern, Tourenskifahren, Wandern sowie alle anderen Aktivitäten) durch spezielle Vorschriften bei erheblichen Störungen bzw. Beeinträchtigung der Arten und/oder deren Lebensräume;
6) Schaffung und Renaturierung von Feuchtgebieten;
7) Erhaltung natürlicher und naturnaher Ufer sowie von Sand- und Schotterbänken;
8) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Fließgewässersysteme sowie Erhaltung und Schaffung von Alt- und Seitenarmen;
9) Erhaltung der natürlichen und naturnahen Ufervegetation sowie der Süßwasservegetation;
10) Ausweisung von Biotopen in besonders sensiblen oder schützenswerten Bereichen.