(1) Das im Stellenplan eingestufte Personal der Südtiroler Landesverwaltung kann mit seiner Zustimmung in den allgemeinen Stellenplan des Südtiroler Landtages überstellt und in das jeweilige Berufsbild, das dem bei der Landesverwaltung zugeteilten entspricht oder ähnlich ist, eingestuft werden, und zwar unter Einhaltung der Personalordnung des Südtiroler Landtages. Im Zuge der Überstellung wird der bei der Landesverwaltung geleistete oder von dieser anerkannte Dienst in jeder Hinsicht anerkannt.
(2) Dem überstellten Personal wird bei der Einstufung mittels Zuerkennung von Klassen und Vorrückungen auf jeden Fall eine Besoldung gewährleistet, die dem bezogenen Gehalt entspricht oder unmittelbar höher ist als dieses. Im erstgenannten Falle wird der bereits erreichte Bruchteil der für eine Gehaltserhöhung nötigen zwei Jahre für die Zuteilung der nächsten Gehaltsklasse oder Vorrückung berücksichtigt. 4)
ALLGEMEINER STELLENPLAN DES SÜDTIROLER LANDTAGES 5)
Funktionsebene Berufsbild Stellen
VIII Experte/Expertin im Rechts- und Gesetzgebungsbereich 5
VIII Experte/Expertin im Verwaltungsbereich 5
VIII Übersetzer/in - Dolmetscher/in 4
VIII Übersetzer/in 3
VII DV-Analytiker-Systembetreuer/DV-Analytikerin-Systembetreuerin 1
VI Verwaltungssachbearbeiter/in für Öffentlichkeitsarbeit 1
VI Verwaltungssachbearbeiter/in 5
VI DV-Sachverständige/r 1
VI Buchhalter/in 1
VI Geometer/in 1
V Betriebstechniker/in 2
V Sekretariats- und Verwaltungsfachkraft 16
IV Sekretariatsassistent/in 0
IV Fahrer/in-Mitarbeiter/in für allgemeine Landtagsdienste 1
IV Mitarbeiter/in für allgemeine Landtagsdienste 7
II Angestellte/r für allgemeine Landtagsdienste 0
Journalist/in 1
Insgesamt 54