1. Die reguläre Wochenöffnungszeit der Arzneimittelausgabestelle beträgt, aufgeteilt auf mindestens 3 Tage, mindestens 20 Stunden.
2. Die regulären Öffnungszeiten der Arzneimittelausgabestelle sind an die Öffnungszeiten der Ambulatorien der im Ort tätigen vertragsgebundenen Ärzte und Ärztinnen angepasst.
3. Die Arzneimittelausgabestelle darf nicht außerhalb der Öffnungszeiten und auch nicht während der Ferien der Apotheke, die die Ausgabestelle führt, geöffnet sein.
4. Die Pflicht zur Einhaltung der regulären Öffnungszeiten gilt nicht für:
a) die Wochen, in die durch Staatsgesetz festgelegte Feiertage fallen,
b) die Woche, in die der Pfingstmontag fällt,
c) die Wochen, in die der 24. Dezember, der 31. Dezember, der Unsinnige Donnerstag und der Faschingsdienstag fallen. An besagten Tagen können die Arzneimittelausgabestellen nachmittags geschlossen bleiben, die Schließung muss aber eine Woche im Voraus dem zuständigen Landesamt mitgeteilt sowie an der Ausgabestelle rechtzeitig an einer von außen gut einsehbaren Stelle durch einen entsprechenden Hinweis bekanntgemacht werden.
5. Die Apotheke, die die Ausgabestelle führt, Stammapotheke teilt dem zuständigen Landesamt bis 1. Oktober eines jeden Jahres die regulären Öffnungszeiten der Arzneimittelausgabestelle für das darauffolgende Jahr mit. Das Amt veröffentlicht die Öffnungszeiten der Arzneimittelausgabestellen auf der Website „Südtiroler Bürgernetz“. Etwaige Änderungen dieser Öffnungszeiten müssen dem Amt mindestens eine Woche im Voraus schriftlich mitgeteilt werden.
6. Die Arzneimittelausgabestellen haben Anrecht auf eine jährliche Schließung wegen Ferien von höchstens 30 Kalendertagen, aufgeteilt auf einen oder mehrere Zeitabschnitte. Die Ferienschließungen werden mindestens eine Woche im Voraus der Südtiroler Apothekerkammer und dem zuständigen Landesamt telematisch mitgeteilt, wobei das Amt die Regel der stillschweigenden Zustimmung anwendet. An der Arzneimittelausgabestelle wird ein Hinweis auf die Schließung wegen Ferien an einer Stelle angebracht, die gut von außen einsehbar ist.