1. Die Gemeinde stellt die Betriebsräume für die Führung der Arzneimittelausgabestelle kostenlos zur Verfügung.
2. Die Arzneimittelausgabestelle muss in einem Abstand von mindestens 3.000 Metern zu den bestehenden Apotheken errichtet werden.
3. Eine Arzneimittelausgabestelle muss mindestens über einen Verkaufsbereich, einen Verwaltungsbereich, einen Beratungsbereich, einen Arzneimittellagerbereich, eine Nasszelle sowie einen Umkleidebereich für das Personal verfügen.
4. Die Betriebsräume müssen eine räumliche Einheit bilden und den Bestimmungen im Bereich der Beseitigung und Überwindung von architektonischen Hindernissen gemäß Dekret des Landeshauptmannes vom 9. November 2009, Nr. 54, entsprechen.
5. Die Betriebsräume der Arzneimittelausgabestellen müssen durch Wände, Türen oder andere Vorrichtungen von anderen Handelsbetrieben sowie von öffentlichen Verkehrsflächen und Ladenstraßen getrennt sein.
6. Die Gesamtfläche der Arzneimittelausgabestelle sowie die Raumaufteilung laut Absatz 3 müssen dem Ausmaß des geleisteten Dienstes angemessen sein. Die Mindestfläche für die gesamte Ausgabestelle beträgt 60 m².
7. Die Mindesthöhe der Räumlichkeiten muss den Baubestimmungen entsprechen.
8. Im Verkaufs- und im Lagerbereich darf die Qualität der ausgestellten und gelagerten Produkte durch die Umgebungsbedingungen nicht negativ beeinflusst werden. Die Lufttemperatur darf 25 Grad Celsius nicht überschreiten.
9. Das Lager muss den Grundsätzen der Aufbewahrung von Arzneimitteln, die in den Leitlinien der guten Praxis für die Verteilung von Arzneimitteln enthalten sind, entsprechen.
10. Die Nasszelle muss mit einer Waschgelegenheit mit Kalt- und Warmwasser, einem Seifenspender, Einweghandtüchern sowie einer Toilette ausgestattet sein.
11. Der Umkleidebereich für das Personal muss die getrennte Aufbewahrung der Arbeits- und Zivilbekleidung gewährleisten.
12. Die Arzneimittelausgabestelle muss als solche bei Tag von außen deutlich erkennbar sein.
13. Beim Eingang der Ausgabestelle oder in dessen unmittelbarer Nähe sind anzubringen:
a) der Hinweis auf die regulären Öffnungszeiten,
b) außerhalb der Öffnungszeiten ein klarer und deutlicher Hinweis auf die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken.