1. Die Anträge auf Projektbeiträge sind noch vor Tätigung der entsprechenden Ausgaben und bis zum 31. März oder 31. Juli jedes Jahres einzureichen.
2. Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
a) detailliertes Programm des Projektes, für das die Förderung beantragt wird, mit Informationen über: Ziele, Zielpublikum, Qualifikation der Dozenten/Dozentinnen oder Referenten/Referentinnen, Durchführungsort und -zeitraum und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen,
b) detaillierte Kostenaufstellung und Finanzierungsplan für die Tätigkeit,
c) Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers über
1) das Bestehen der vorgeschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Folgen bei nicht wahrheitsgemäßen Erklärungen,
2) die Ämter oder Körperschaften, bei denen ebenfalls finanzielle Förderungen für dieselben Vorhaben beantragt wurden oder voraussichtlich beantragt werden, mit Angabe der entsprechenden Beträge,
d) Zeitplan für die Tätigkeiten gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002, in geltender Fassung.
3. Bei Erstanträgen oder Änderungen müssen zudem folgende Unterlagen vorgelegt werden:
a) Vorstellung der antragstellenden Organisation mit Angabe der Zahl der Mitglieder, die die etwaigen Mitgliedsbeiträge gezahlt haben, und Angabe der namentlichen Zusammensetzung der satzungsgemäßen Organe,
b) Gründungsakt und Satzung der Organisation.