1. Das Landesamt Arbeitsservice zahlt den Beitrag auf der Grundlage der Rechnungslegung nach Projektabschluss aus.
2. Die Rechnungslegung muss folgende Angaben enthalten:
a) Zahl der geleisteten Arbeitsstunden,
b) meldeamtliche Daten der eingesetzten Arbeitslosen sowie gegebenenfalls Angabe von Behinderungen,
c) Angabe der für die einzelnen Arbeitslosen bezahlten Beträge, getrennt nach Stundenvergütung, Sozialleistungen (NISF) und INAIL-Beiträgen,
d) Zahlungsbelege der Stundenvergütungen, der Sozialleistungen (NISF) und der INAILBeiträge, im Original oder in Form von beglaubigten Kopien, getrennt nach den einzelnen Personen.
3. Die Anträge auf Auszahlung des Beitrags müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten ab Projektabschluss vorgelegt werden.