1. Ab dem 1. Januar 2024 hat die arbeitslose Person für jede effektiv geleistete Arbeitsstunde Anrecht auf eine Stundenvergütung von 8,20 Euro brutto.
2. Der Projektträger kommt für die Stundenvergütungen auf.
3. Die Sozialabgaben (NISF und INAIL) gehen zu Lasten des Landes; das Land erstattet den Projektträgern einen Pauschalbetrag in Höhe von 20% der Stundenvergütungen, die den Projektteilnehmerinnen und -teilnehmern überwiesen wurden.