1. Die Dauer der Projekte beträgt mindestens drei und maximal zwölf Monate. Das Projekt kann auf insgesamt maximal 24 Monate verlängert werden.
2. In außerordentlichen Fällen, insbesondere im Fall von Personen, die eine Beschäftigungsmaßnahme zur Rentenbegleitung benötigen oder im Fall von Menschen mit Behinderung kann das Projekt nach entsprechender Bewertung des zuständigen Arbeitsvermittlungszentrums nochmals erneuert werden.