1. Der Beitragsantrag wird auf dem von der Landesverwaltung bereitgestellten Vordruck verfasst, mit einer Stempelmarke versehen und beim Funktionsbereich Tourismus, in der Folge als Bereich bezeichnet, eingereicht. Dem Antrag sind die in Artikel 4 des Landesgesetzes vom 6. April 1993, Nr. 8, in geltender Fassung, angeführten Unterlagen, die De-minimis-Erklärung und ein erläuternder Bericht beizulegen.
2. Im Zeitraum von drei Kalenderjahren kann jeweils nur ein Beitragsantrag für die Investitionen laut Artikel 3 und ein Beitragsantrag für die Maßnahmen laut Artikel 5 eingereicht werden.